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Thema: Meskalinhaltige Kakteen Gesetzgebung Belgien

  1. #1
    Erfahrener Benutzer ***** Avatar von lophario
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    Frage Meskalinhaltige Kakteen Gesetzgebung Belgien

    Hallo Forumianer,
    ich hoffe von euch kann mir einer weiterhelfen. Googeln hat leider keine brauchbaren Ergebnisse gebracht, und zwar:
    Über ein großes Auktionshaus habe ich meskalinhaltige Kakteen (Lophopora williamsii, Trichocereus pachanoi) verkauft. Allerdings hat der Käufer seinen Wohnsitz in Belgien. Weiß zufällig jemand ob dort der Besitz der Pflanzen zu Zierzwecken, wie hier in Deutschland, erlaubt ist? Ich habe keine Lust darauf, dass ich dann deswegen Probleme bekomme!
    Danke schonmal!
    Liebe Grüße

  2. #2
    Erfahrener Benutzer **** Avatar von Losthighway
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    Warum sollte es verboten sein, ist doch innerhalb der EU. Klar Gras rauchen darf man auch nur in Holland, aber ich denk bei "Zierpflanzen" ist das was anderes, die werden ja nicht extra zum Essen gezüchtet.
    Vielleicht hilft dir das: http://www.kakteenforum.de/archive/index.php/t-295.html
    Cousin 2. Grades von Hans Werner Fittkau unter anderem Mammillaria fittkaui

  3. #3
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    Zitat Zitat von Agent Orange Beitrag anzeigen
    ...
    Über ein großes Auktionshaus habe ich meskalinhaltige Kakteen (Lophophora williamsii, ...) verkauft...
    Kleiner, gut gemeinter Tip: Selbst wenn Du diese Pflanzen (in diesem Fall L. w) in ebay verkauft hast (und dies nicht aufgefallen ist, da dies ja verboten ist) würde ich dies hier nicht an die große Glocke hängen...

    Edit sagt noch, dass ein Verschicken nach Belgien nicht verboten sein kann, da B. zur EU gehört.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer ***** Avatar von lophario
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    Tja ein kleiner gut gemeinter Tipp von mir: gegenseitige Absprachen und Auktionen bei denen Bekannte mit bieten sind auch nicht gern gesehen

  5. #5
    Erfahrener Benutzer **** Avatar von Losthighway
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    Zitat Zitat von Agent Orange Beitrag anzeigen
    Tja ein kleiner gut gemeinter Tipp von mir: gegenseitige Absprachen und Auktionen bei denen Bekannte mit bieten sind auch nicht gern gesehen
    Pushen ist verboten und kann zum Ausschluß des Anbieters führen.
    Ich würds bleiben lassen, weil es Betrug ist, du könntest dafür sogar verklagt werden. Wenn die Bieterliste öffentlich ist kann man es schnell feststellen, da man die letzten Gebote der Bieter sehen kann..
    Hab deshalb schonmal jemanden bei ebay gemeldet und sein Account wurde nach etwa 2 Wochen gesperrt
    Außerdem macht sowas den Markt kaputt, ich mein du würdest dich doch auch ärgern wenn du mehr bezahlst als der Artikel wert ist -->Angebot und Nachfrage manipuliert..
    Cousin 2. Grades von Hans Werner Fittkau unter anderem Mammillaria fittkaui

  6. #6
    Moderator ***** Avatar von elkawe
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    Ja ja, auch wenn ihr Zwei völlig Recht habt, leider kann so etwas nie ganz unterbunden werden und verschärfen bzw. untermauern noch den schlechten Ruf von Ebay. Nicht nur, das untereinander gepuscht und beboten wird, dass die Schwarte kracht, auch haaresträubende und völlig (wissentlich?) irreführende Angaben zu den Produkten gehören zur Tagesordnung.
    Aber die Kunden, und das wird oft verkannt, sind keineswegs alle dumm - ein paar evtl., aber die bekommen das auch schnell mit. Da helfen dann bei den supersteinalten diamanthartgezogenen und weit vor Kolumbus nach Europa gebrachten Pflanzen auch keine zwei, drei oder mehr Accounts .

    Übrigens ist innerhalb der EU der Besitz von LW nicht gleich geregelt und länderspezifisch. Der Empfänger bzw. Besteller im Empfängerland muss ich vor dem Gesetz verantworten. Wenn ich weiß, dass ich aus einem anderen Land einen bestimmten Artikel nicht einführen darf, dies aber trotzdem mache, habe ICH ein Problem und nicht der Versender.
    Der Beitrag kann Rechtschreibfeler enthalten.

    Dieser Beitrag wurde bereits 12 mal von elkawe editiert, zuletzt vor 8 Minuten. Grund: Hab mirs anders überlegt
    Eine Reise durchs Kakteenjahr

  7. #7
    Erfahrener Benutzer ***** Avatar von lophario
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    Moin moin!
    Zitat Zitat von elkawe Beitrag anzeigen
    Da helfen dann bei den supersteinalten diamanthartgezogenen und weit vor Kolumbus nach Europa gebrachten Pflanzen auch keine zwei, drei oder mehr Accounts .
    Irgendwie hab ich grad ein deja vu
    http://www.kakteenforum.de/showpost....&postcount=176

    Zitat Zitat von elkawe Beitrag anzeigen
    Übrigens ist innerhalb der EU der Besitz von LW nicht gleich geregelt und länderspezifisch. Der Empfänger bzw. Besteller im Empfängerland muss ich vor dem Gesetz verantworten. Wenn ich weiß, dass ich aus einem anderen Land einen bestimmten Artikel nicht einführen darf, dies aber trotzdem mache, habe ICH ein Problem und nicht der Versender.
    Danke für die kompetente Antwort Steffen!
    Liebe Grüße

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