Über den Ausgang der Ermittlungen und der gerichtlichen Auseinandersetzung darf man gespannt sein.
http://img215.imageshack.us/img215/9426/bild1bi.jpg
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Grüße
Über den Ausgang der Ermittlungen und der gerichtlichen Auseinandersetzung darf man gespannt sein.
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Grüße
... und die BILD ist ja für ihre kompetente Berichterstattung weithin bekannt ...
Ja,die Bild........
Trotzdem regt soetwas doch zum nachdenken an.
Ich finde,sich einen großen alten lophophora reinzuziehen übersteigt doch jeglichen Wert jeder Droge!!eigentlich völliger Schwachsinn.
DOB Pappen(Trips,Tickets) kann man doch billiger bekommen....
Bald werden hier noch alle lophophora verboten weil es ja potentielle Drogen sind...
In manchen unserer Nachbarländer sind sie ja schon verboten.
ja wenn der zugang zu DOB so einfach wäre, das wär schön...
lophophoren zu konsumieren ist allerdings ordentlich widersinnig, wo es doch trichocereen gibt.
Hallo Astrophytum X,Zitat von AstrophytumX
genau dahin zielte auch mein erster Gedanke.
Deswegen habe ich den Artikel eingescannt und hier zur Disskusion eingestellt.
Sorry wegen der Anonymität.
Gruß
Hallo,
dieser Fall wurde in den letzten Tagen schon ausführlich in der DKG-Liste diskutiert. Ein paar Bemerkungen und Zitate dazu auch hier:
Lophophroren SIND in Deutschland bereits verboten, wenn auch nur inderekt. Dazu mein Beitrag in der DKG-Liste:
Zitat-Anfang
Liebe Listenmitglieder,
das Vorgehen der Behörden im vorliegenden Fall finde ich alles andere als
naiv. Das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) ist völlig
eindeutig: "Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind die in den
Anlagen I bis III aufgeführten Stoffe und Zubereitungen." (BtMG § 1 (1)).
In den genannten Anlagen wird z.B. die Substanz Mescalin als "nicht
verkehrsfähiges Betäubungsmittel" aufgeführt, d.h. der Besitz und vor
allem die Abgabe/Weitergabe =Inverkehrbringung) sind strafbar. Lophophora
oder andere Gattungen sind nirgends explizit genannt, da aber eine Pflanze
oder ein Teil einer Pflanze, welche ein nicht verkehrsfähiges
Betäubungsmittel enthält, als "Stoff" gilt ("Stoff: eine Pflanze, ein
Pflanzenteil oder ein Pflanzenbestandteil in bearbeitetem oder
unbearbeitetem Zustand sowie eine chemische Verbindung und deren Ester,
Ether, Isomere, Molekülverbindungen und Salze - roh oder gereinigt - sowie
deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen;" BtMG § 2), gilt das
Verbot natürlich auch für ein Exemplar von Lophophora williamsii,
vorausgesetzt es lässt sich der Nachweis erbringen, DASS darin Mescalin in
messbarer Menge enthalten ist. Die Beschlagnahmung geschah wohl, um genau
dies festzustellen.
Ferner regelt das BtMG, dass von einer Strafverfolgung durch die
Staatsanwaltschaft abgesehen werden soll, "wenn die Schuld des Täters als
gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung
besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in
geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt,
sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt." (BtMG § 31a (1)). Kommt
es aber dennoch zur Strafverfolgung, d.h. zu einem Gerichtsverfahren, soll
das Gericht von einer Bestrafung absehen, "wenn der Täter die
Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut,
herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger
Weise verschafft oder besitzt." (BtMG § 29 (5)). Das bedeutet für den
Kakteenliebhaber: Wer ein paar Lophos besitzt, braucht weder
Strafverfolgung noch Bestrafung zu befürchten, da diese bestenfalls
geeignet sind, einen einzigen Rausch bei sich selbst herbeizuführen. Mir
scheint es keinen vernünftigen Grund zu geben, warum man als Hobbysammler
mehr als drei oder vier Individuen einer Art/Unterart/Varietät kultivieren
muss. Zur Samengewinnung reicht das doch voll und ganz aus. Bei grösseren
Zahlen (im berichteten Fall 500), zumal wenn es sich nicht um gewerbliche
Gartenbaubetriebe handelt, können die Behörden einen ausreichenden
Anfangsverdacht geltend machen, dass die Absicht besteht, das nicht
verkehrsfähige Betäubungsmittel anderen Personen zugänglich zu machen (=
in Verkehr zu bringen, was ja grundsätzlich verboten ist). Es muss aber
von den Behörden bewiesen werden, dass in den Lophos tatsächlich eine für
einen Rausch geeignete Menge Mescalin drin ist. Wenn man nichts (oder nur
Spuren) findet, dann sind die Lophos auch keine Betäubungsmittel.
Mein Rat: Cool bleiben und nicht zu viele Lophos etc. ansammeln.
Im übrigen ist das im Betreff angegebene Thema "Artenschutz" hier nicht
treffend, da es sich bei dieser Sachlage um einen vermuteten Verstoss
gegen das Betäubungsmittelgesetz handelt und nicht um einen
arteschutzrechtlichen Tatbestand.
Mit herzlichem Gruss
Niko Schröder
On 10 Nov 2005, at 7:34, RothAstrophytum@aol.com wrote:
> Hallo,hier noch einmal zum Thema Artenschutz und deutsche Behörden. In
> der Tageszeitung "Freies Wort"(Thüringen) vom 9.11.05 wird im Lokalteil
> unter der Überschrift "Große Aufregung um kleinen grünen Kaktus"von der
> Beschlagnahme von ca.500 Pflanzen berichtet .Es handelt sich dabei um
> Lophophora williamsii.Natürlich sollen sie dem Hobbyzüchter nach
> eingehender toxikologischer Untersuchung wohlbehalten zurück gegeben
> werden.Vorwurf:Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.Also
> aufgepasst,es sollen auch Mammillarien,Astrophyten und Turbinis usw.
> "merkwürdige"Inhaltsstoffe besitzen.Wie naiv sind eigentlich deutsche
> Behörden. Die Beschlagnahme erfolgte übrigens mit mehreren
> Einsatzfahrzeugen.
>
Zitat-Ende
Dass es doch nicht bestraft wird, wenn man Lophophos in kleinerer Zahl hat, bestätigt das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizintechnik, siehe hier im Forum unter
http://www.kakteenforum.de/viewtopic...start=45#11394
Die BLÖD-Zeitung ist mal wieder nicht auf dem Stand der Dinge, denn gestern bereits kam folgende Meldung über die DKG-Liste:
Zitat-Anfang
Die Sachen hat sich inzwischen fast in Wohlgefallen aufgelöst. Die 2 haben bis auf 30 Pflanzen alles zurück bekommen. Es wurde auch gesagt, daß mann wenigstens 40 Pflanzen schlucken muß, um eine Wirkung zu erhalten. Da kann man ja wirklich nur noch lachen.
Zitat-Ende
So viel zu diesem Thema. Bitte keine unnötige Panik!
Schöne Grüsse
Niko alias Hartkerius
Spar Wasser — pflanz 'nen Kaktus!
Hi Niko,
Wenn die Lophophora indirekt vorboten ist dann müssten auch ALLE!!
anderen mexikanishcen Kakteen verboten werden.
Mir würde jetzt keine Gattung von dort einfallen die niocht irgendwelche Alkaloide in psychoaktiver Menge enthält.
Ich finde es wie ich schon gesagt habe Schwachsinn Lophophoren zu verbieten.Kein ernster konsument würde sich an Peyote vergreifen weil die Wirkstoffe viel zu gering ist.An jeder Straßenecke kann man doch für ein paar cent LSD,synthetisches Mescalin,Pilze usw bekommen.
Ich finde es richtig darauf aufmerksam zu machen das die lophophoren Alkaloide enthalten damit nicht im nachhinein jemand sagen kann er hätte es nicht gewusst und um somit gegen Unfälle vorzubeugen.
Das Lophophoren verbot ist für mich größter Schwachsinn!!
Ich sehe dort keinen Sinn drin.
+eingroßeskopfschütteln+
Hallo AstrophytumX,
es ist keineswegs so, dass Lophophoren verboten sind, sondern Mescalin ist verboten. So einfach ist das. Lophophoren sind verboten, wenn sie Mescalin enthalten. Wenn, wie im vorliegenden Fall und in anderen geschehen, zu geringe Konzentrationen festgestellt werden, passiert tatsächlich weiter nichts, kein Ermittlungsverfahren, kein Strafverfahren, keine Vernichtung der Pflanzen.
Das ganze stellt sich mir aber eher anders dar: Die Lophos wurden in allen Fällen, die mir bekannt sind, in eBay angeboten. sBay ist – auch bei der Staatsanwaltschaft und der Polizei – dafür bekannt, dass dort nicht alles legal ist, was angeboten wird. Würden die gleichen Lophos z.B. in KuaS als Kleinanzeige angeboten werden, würde kein Polizist Interesse verspüren, sich darum zu kümmern. Das Anbieten von Lophos in einem Umfeld wie eBay begründet durchaus einen "Anfangsverdacht". Es wird dann ermittelt um herauszufinden, ob der Anbieter vielleicht doch weniger den Kakteenliebhabern zuzurechenen ist als dass er in die Drogen-Szene zu rechnen ist. Ich finde es in Ordnung, wenn die Behörden die Gesetze in dieser Weise umsetzen. Ich finde aber, dass die Gesetze nicht die besten sind. Wenn Alkohol und Nikotin legal sind, warum sind dann andere, viel weichere Drogen verboten? Aber das wurde hier im Forum schon ausführlich genug diskutiert.
Zu "irgendwelchen Substanzen" in mexikanischen Kakteen: Das Betäubungsmittelgesetz verbietet nicht "irgendwelche Substanzen", sondern bestimmte, von einer grossen Zahl von Experten als problematisch eingestufte Substanzen. Das Gesetz verbietet keine Pflanzengattungen, sondern wirklich nur bestimmte Substanzen. DASS in einer Pflanze eine solche Substanz drin ist, muss die Staatsanwaltschaft nachweisen. Gelingt dies nicht, ist der Fall beendet.
Das war's. Mehr will ich dazu nicht mehr schreiben.
Herzliche Grüsse
Niko
Spar Wasser — pflanz 'nen Kaktus!
@ Gast
Möchtest Du anonym bleiben damit keiner weiß das Du die Bildzeitung liest ?
Nabend Niko,
das ist einer der Gründe warum ich niemals eine lophophora bei ebay anbieten würde.So kann man vielleicht viel Geld machen aber trotzdem ist es mir nicht wert.Ich bin ausschließlich an der botanik der Pflanzen interessiert.
So werde ich meine Peyote weiterhin lieber Freunden oder Bekannten schenken.
Ja das ist mir auch undurchsichtig mit den "irgendwelchen Substanzen"
Mescalin ist ein Phenetylamin und viele verschiedene Phenetylaminverbindungen finden sich in fast allen mexikanischen Kakteen.
Naja,...
Tschüss
Sascha
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