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Thema: trichocereus

  1. #21
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    hoffen wirs wär doch schad um den pelecyphora !!!

    vor allem weil ich vor kurzem 2 andere kakteen verloren habe ... oder besser gesagt - nicht erhalten .
    hatte mir aus holland einen lophophora [kein williamsii] und einen trichocereus brigdesi kommen lassen .
    nur leider hat dann der zoll das packet abgefangen und ich darf jetzt 380 CHF strafe zahlen weil diese kakteen gefandet sind in der schweiz ...
    da bestell ich das nächste mal lieber wieder bei haage ! kommt mich billiger und ich kriege meine ware sicher !!!

    gruss gruss

  2. #22
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    Warum wird danach eigentlich gefahndet, wenn man die Dinger überall im Laden kaufen kann? In Deutschland ist das auch so komisch, ich weiß dass Du die Dinger nicht aus Holland über die Grenze bringen darfst. Aber bei Haage stehen sie im Regal. Wer erklärt mir das??? Ist der Besitz jetzt strafbar oder nicht?
    !Mi cactus es su cactus!

  3. #23
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    in der schweiz ist der besitz / verkauf / konsum / züchten von peyote und dessen samen sträflich ...

    also ich muss noch anrufen bei der zuständigen stelle hier - weil ich schon gerne exaktere informationen möchte

    weil ebenfalls verboten ist der trichocereus pachanoi
    was aber ist den mit einem trichocereus peruvianus oder brigdesii ?
    ist schon sehr wage - jaja ...

  4. #24
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    Dann sind die Leute bei Kakteen Haage also Kriminelle?
    !Mi cactus es su cactus!

  5. #25
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    obiges post bezieht sich auf die schweiz !

    ich glaube nicht das die kakteen in deutschland illegal sind - aber wahrscheinlich der konsum und der handel mit der ware als droge . und der konsum und handel und herstellung von meskalin aus den kakteen .

    jaja . oder so

  6. #26
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    Also laut neuem Wortlaut des BTMG ist der Besitz von Meskalinhaltigen Pflanzen und Pflanzenteilen verboten!
    !Mi cactus es su cactus!

  7. #27
    Moderator ***** Avatar von Michael Wolf
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    Hi,

    gibt es da ne Angabe zur Konzentration?
    Weil, normalerweise hält sich die Konzentration von in Mitteleuropa gehaltenen Pflanzen arg in Grenzen. Des weiteren gibts neben den beiden genannten noch andere Kakteen, mit ähnlichen Inhaltsstoffen. Sind die auch verboten? Wer prüft das wie nach?

    Viel bürokratischer Unsinn in meinen Augen.

    michael

  8. #28
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    Nein, da ist keine Mengenangabe. Das Verbot bezieht sich ganz einfach auf den Besitz von Pflanzen, die in der Lage sind Rauschgifte herzustellen, dabei war auch ganz eindeutig vom Alkaloid Mescalin die Rede, egal in welcher Konzentration.
    !Mi cactus es su cactus!

  9. #29
    Moderator ***** Avatar von Michael Wolf
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    Naja, es ist Gesetz, da kann man sicher nix machen, aber ich halte es nach wie vor für beknackt. Das ist hirnrissig und nicht vollständig zu Ende gedacht.

    Auch in der Natur(auch in der Schweiz) kommen Pflanzen vor, die in der Lage sind Alkaloide zu bilden, rodet die jemand in der Natur, in der der Schweiz? Wird der Bauer der solch eine Pflanze auf der Wiese stehen hat verhaftet und verurteilt?

    Was ist mit den botanischen Gärten in der Schweiz, die solche Pflanzen halten? Was ist mit den schweizer Kakteengärtnereien, die solche Pflanzen züchten und eventuell(?) verkaufen?

    Ich wiederhole mich, viel bürokratischer Schwachsinn.

    michael

  10. #30
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    Wie bei jedem Gesetz, können natürlich Ausnahmeregelungen oder Sondergenehmigungen erteilt werden. Ich denke das jede Gärtnerei eine solche Sondergenehmigung besitzt und auch ohne Probleme bekommen hat. Desweiteren wird bei Mengen, die als "Eigengebrauch" gelten, also wenn man vielleicht weniger als drei Peyotes besitzt, von einer Strafverfolgung abgesehen.
    !Mi cactus es su cactus!

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