Da gebe ich dir recht. Das Verbot von "kulturfremden" Drogen ist nun wirklich lachhaft. Besonders wenn zeitgleich "kulurell integrierte" Drogen wie z.B. Alkohol verharmlost und sogar rund um die Uhr beworben werden...Zitat von c.a.
Da gebe ich dir recht. Das Verbot von "kulturfremden" Drogen ist nun wirklich lachhaft. Besonders wenn zeitgleich "kulurell integrierte" Drogen wie z.B. Alkohol verharmlost und sogar rund um die Uhr beworben werden...Zitat von c.a.
Hallo Marcus,
daß Haage eine traditionsreiche und seriöse Firma ist ist unbestreitbar. Aber daß sich Haage auf die rein visuelle Nutzung seiner Kakteen festlegt, scheint mir zumindest zweifelhaft. Schau dir nur mal im Kakteenshop an, welche Arten unter der Gattung Trichocereus im Angebot sind. Da wird doch ziemlich eindeutig auf eine bestimmte Klientel geschielt. Das machen die anderen großen Händler übrigens auch.
Gruß
Wolfgang
Das ist wirklich lächerlich. Außer Dir argumentiert doch keiner damit! Und warum denn eigentlich nicht mal darüber reden? Selbst in wissenschaftlichen Büchern sind solche Betrachtungen in der Rubrik Ethnobotanik durchaus üblich. Dazu kommt, es ist Thema dieses Forums.Zitat von c.a.
Hier sollte sich im übrigen nicht mit der Kultur der Indios beschäftigt werden, sondern die Rolle der Kakteen/sukkulenten in eben jenen Kulturen.
P.S.: Du verfällst schon wieder ins Flaming! Selbstverständlich sind wir keine Indianer, zumindest nicht durch die Bank weg. Allerdings feiert man Walpurgisnacht und Weihnachten in Deutschland, Ostern und sonstige religiöse Feste, die entspringen nicht alle der selben Kultur. Solltest Du jemals Halloween gefeiert haben: Bist Du Amerikanischer Siedler?
Hallo !
Mit dem Skalpieren haben übrigens die 'Weißen' angefangen, nur so nebenbei bemerkt ...
ach leute, jetzt lasst doch dat jedöns, das führt hier zu überhauptnix... widmet erure zeit lieber wichtigeren dingen als der frage ob kakteen haage nun ein legaler drogendealer ist oder nicht... euer apotheker wär das dann acuh, jeder drogeriemarkt, genaugenommen auch elektronic und viedeospiel läden, da man auch danach süchtig werden kann, abgesehn von den spielhöllen... mit ein und der selben argumentation kann man alle betriebe und läden der welt schließen!
mfg, ludwig
und damit sich hier niemand auf den schlips getreten fühlt: ich weis dass hier einige gepostet haben die nicht dieser auffassung sind
Zitat von c.a.
Was sollen eigentlich diese eigenartigen 'Gast-Einträge' ?
Tjo, haben uns wohl nen Troll eingefangen ;O)
*never feed a troll*
Keine Signatur.
Hey,
so ganz unrecht hat der Gast ja nicht, oder? Müßte ja eigentlich nicht sein, daß noch besonders drauf aufmerksam gemacht wird. Die Kakteenfreunde wissen was ein Trichocereus pachanoi oder ein Lophophora williamsii ist.
Besonders wenn man sich mal bei ebay umsieht, merkt man, daß da ein Riesenmarkt für alkaloidhaltige Kakteen wie San Pedro und Peyote ist. Und ich weiß von zwei Ebay-Verkäufern, daß Ebay sogar Sperren verhängt wegen "Verkaufs von drogenähnlichen Stoffen" wenn ein Kakteenverkäufer zu viele Lophophoras oder Tricho pachanoi anbietet. Finde ich richtig!
Besonders schockiert hat mich ehrlich gesagt, daß ein Ebay-Verkäufer, der übrigens schon mehrere Kakteenbücher geschrieben hat und fast jeder von Euch wird eines oder mehrere seiner Bücher haben, letzten Monat einen Trichocereus pachanoi oder peruvianus (weiß es nicht mehr genau) besonders angepriesen hat, indem er die Blaufärbung seines Kaktus besonders betonte und dies damit in Zusammenhang brachte, daß er dann besonders viele dieser Alkaloide enthalten würde. Ich finde das unmöglich! Der Betreffende war zwischenzeitlich übrigens für einen Monat von Ebay gesperrt. Richtig!!! Eigentlich sollte unsereins alles tun, um die Pflanzen zu schützen und nicht, um seinen Teil dazu beizutragen, daß wir alle sie vielleicht bald nicht mehr halten dürfen weil sie verboten werden. Ich könnte mir gut vorstellen, daß es dazu kommt weil es immer mehr Peyote-Freaks gibt.
Ich für meinen Teil wünsche jedem Kakteen-Fresser, daß er mal eine ordentlich OD bekommt und die Schnauze voll hat!
Tschüs
Petra
Hallo Petra,
Du schreibst: "Eigentlich sollte unsereins alles tun, um die Pflanzen zu schützen und nicht, um seinen Teil dazu beizutragen, daß wir alle sie vielleicht bald nicht mehr halten dürfen weil sie verboten werden. Ich könnte mir gut vorstellen, daß es dazu kommt weil es immer mehr Peyote-Freaks gibt." Eigentlich sind Lophophora etc. schon heute gamäss Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten. Wer sie aber nur in wenigen Exemplaren innerhalb einer Sammlung hält, die hauptsächlich nicht aus psychoaktiven Kakteen besteht, braucht keine angst zu haben, denn das ist nach BtMG zwar auch verboten, soll aber von Staatsanwaltschaft und Gericht nicht verfolgt werden. Heute (bzw. gestern) gab es zu einem Fall in Thüringen dazu ein paar Beiträge in der DKG-Mailinglist, woraus ich hier eine offizielle Auskunft zitiere:
Liebe Listenteilnehmer,
nach den Aufregungen der letzten Tage um die strafrechtliche Verfolgung
von Kakteenliebhabern wegen des Besitzes von Pflanzen der Gattung
Lophophora möchte ich, bevor es zu durcheinander geht, doch ein paar
Punkte erläutern. Nach dem Bekanntwerden des ersten Falles (bei dem
Vorfall in Suhl handelt es sich leider nicht um den ersten Fall) hat sich
der Vorstand der DKG sofort an das für die Kontrolle des Verkehrs mit
Betäubungsmitteln zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizintechnik in Bonn gewandt und hier die nachfolgende Antwort erhalten:
/Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt:/ /Kakteen der Art Lophophora williamsii, anders bekannt als Peyotl-Kaktus, können bis zu 7% des in Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgeführten Wirkstoffes Mescalin enthalten./ /Gemäß letztem Spiegelstrich am Ende der Anlage I sind den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften unterstellt:/ /*Organismen und Teile von Organismen in bearbeiteten oder unbearbeiteten Zustand mit in dieser oder einer anderen Anlage aufgeführten Stoffen sowie die zur Reproduktion oder Gewinnung dieser Organismen geeigneten biologischen Materialien, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist."/ /Demnach ist jeglicher Verkehr mit den o. g. Kakteen verboten, sofern ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist./ /Ob sich Personen, die diese Pflanzen züchten oder sammeln, strafbar machen, ist von den einzelnen Begleitumständen und ggf. von der Einschätzung des Staatsanwaltes abhängig. So werden der gezielte Anbau, das Tauschen oder das Feilbieten von Pflanzen, die Betäubungsmittel enthalten, von der Staatsanwaltschaft vermutlich anders beurteilt werden, wenn zwischen einer Vielzahl von gesammelten Kakteen einzelne Exemplare zu den o. g. Sorten gehören, als wenn die Sammlung vorwiegend aus Pflanzen besteht, die missbräuchlich verwendet werden können. Andere für die Beurteilung wichtige Begleitumstände können auch z. B das Vorhandensein oder Feilbieten einschlägiger Literatur oder sonstige Utensilien sein sowie der Personenkreis, der zu den Kunden zählt./ /Folglich wird nach unserer Auffassung der Erwerb von Lophophora williamsii durch ein Mitglied Ihrer Gesellschaft, das sich erwiesenermaßen mit der Aufzucht auch von "unverdächtigen" Kakteen beschäftigt, sicherlich anders zu beurteilen sein als der Erwerb durch Personen, bei denen entsprechende Begleitumstände eine missbräuchliche Verwendung zu Rauschzwecken nahelegen./ /Mit freundlichen Grüßen/ /Im Auftrag/ /gez. Dr. Schinkel/ /Bundesopiumstelle/ /Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn/
Dies kann man sicherlich mit Fug und Recht als Entwarnung bezeichnen, wenn es auch den Betroffenen im Einzefall momentan nicht hilft. Es ist zu
hoffen, dass die zuständigen Staatsanwaltschaften bald merken, dass sie
hier übers Ziel hinausschließen. Ein entsprechender Hinweis wird in einer
der nächsten Ausgaben der KuaS veröffentlicht werden.
Andreas Hofacker
Vizepräsident/Schriftführer Deutsche Kakteen-Gesellschaft. e. V.
Spar Wasser — pflanz 'nen Kaktus!
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