PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Update in Sachen Artenschutzbestimmungen



Ulrich Haage
27.07.2006, 18:07
Dank Dr. Brinkjans vom Zentralverband Gartenbau gibt es inzwischen eine brandaktuelle Übersicht über die letzten Änderungen in der Gesetzgebung bezüglich Artenschutz.
Für Kakteenfreunde innerhalb Deutschlands bringt diese Zusammenstellung einige neue Informationen mit. Wer seine Pflanzen über eine EU-Aussengrenze bringen möchte, findet hier viele nützliche Hinweise.

PDF - Download (ca. 110 kb) ZVG Umweltsammelblatt (http://www.haage-kakteen.de/pdf/umweltsammelblatt-artenschutz-1-0506.pdf)

Michael Wolf
27.07.2006, 21:34
Hallo,

lese ich das jetzt richtig, das Samen von Kakteen, welche nicht in Anhang A sind ohne irgendwelche Restriktionen oder Genehmigungen eingeführt werden darf!?

Andreas75
27.07.2006, 23:49
Ja, das hört sich so an!

Anbei eine vielleicht doofe Frage...

Was heißen die 1, oder 3, ( auch 2 und 4...) unter den angeführten Arten... Sind das die EU- Anhänge? Wenn, frage ich mich nämlich, warum künstlich vermehrte Exemplare unter No. 1 stehen, und Wildpflanzen unter No.3, zB!

Grüße, Andreas

Michael Wolf
28.07.2006, 07:21
Was heißen die 1, oder 3, ( auch 2 und 4...) unter den angeführten Arten...

Letzte Seite in dem PDF. :)

Echinopsis spez.
28.07.2006, 10:26
Hallo ihr 2.

Von Restriktions- oder Genehmigungsfrei kann ich nichts lesen.
Woraus entnehmt ihr das?

Michael Wolf
28.07.2006, 13:53
Von Restriktions- oder Genehmigungsfrei kann ich nichts lesen.
Woraus entnehmt ihr das?

Was nicht explizit als verboten gilt, ist erlaubt, oder?
Siehe unter Cactaceae spp. und dort unter "Cactaceae, alle anderen Arten (Anhang B):
dort steht nur was von Samen welcher in Mexiko gesammelt wurde unterliegt Restriktionen, mehr nicht!

Echinopsis spez.
28.07.2006, 14:40
Was nicht explizit als verboten gilt, ist erlaubt, oder?
Siehe unter Cactaceae spp. und dort unter "Cactaceae, alle anderen Arten (Anhang B):
dort steht nur was von Samen welcher in Mexiko gesammelt wurde unterliegt Restriktionen, mehr nicht!
Hallo.

Eine Textpassage “Samen welcher in Mexiko gesammelt wurde unterliegt Restriktionen” kann ich an besagter Stelle nicht finden.
Näheres zum Anhang B regeln die Ziffern 1 & 3, Bedeutung Seite 9 des PDF.

Andreas75
28.07.2006, 18:26
Kuck mal unter " Definition künstlich vermehrtes Saatgut", Seite 8 unten !

Grüße, Andreas

Michael Wolf
28.07.2006, 19:10
Eine Textpassage “Samen welcher in Mexiko gesammelt wurde unterliegt Restriktionen” kann ich an besagter Stelle nicht finden.
Näheres zum Anhang B regeln die Ziffern 1 & 3, Bedeutung Seite 9 des PDF.

auf Seite 3 unter Cactaceae (Anhang B) steht eindeutig "... einschließlich Kakteensamen, die in Mexiko gesammelt oder erzeugt worden"!

Wieso muss ich mich hier wiederholen? Und, wieso liest Du nicht richtig?

Echinopsis spez.
28.07.2006, 23:31
Hallo,

lese ich das jetzt richtig, das Samen von Kakteen, welche nicht in Anhang A sind ohne irgendwelche Restriktionen oder Genehmigungen eingeführt werden darf!?
Vllt. solltest Du zunächst erläutern, woher eingeführt werden soll ..
Dem EU-Binnenmarkt oder aus Drittländern (Mexico).

Dann brauchen wir hier nicht über Wortspiele zu diskutieren.

Michael Wolf
29.07.2006, 08:12
Hallo,

lese ich das jetzt richtig, das Samen von Kakteen, welche nicht in Anhang A sind ohne irgendwelche Restriktionen oder Genehmigungen eingeführt werden darf!?
Vllt. solltest Du zunächst erläutern, woher eingeführt werden soll ..
Dem EU-Binnenmarkt oder aus Drittländern (Mexico).

Dann brauchen wir hier nicht über Wortspiele zu diskutieren.

Oha, wieso gehst Du nicht auf die letzte Frage ein? Kannst ruhig mal zugeben das Du nicht Recht hattest, aber das fällt Dir scheinbar schwer. Dafür wird dann der Urschleim wieder hoch geholt......

Mann Du kannst echt nerven.

Marc
29.07.2006, 12:22
Moin!


lese ich das jetzt richtig, das Samen von Kakteen, welche nicht in Anhang A sind ohne irgendwelche Restriktionen oder Genehmigungen eingeführt werden darf!?
Wie ich das lese ja, sofern sie nicht aus Mexico kommen.

Gruß, Marc.

Hartkerius
31.07.2006, 18:04
Für alle, die es genau wissen wollen: Hier findet Ihr die EU-Verordnung Nr. 865/2006 mit vollem Wortlaut und allen Formularen, welche die Grundlage des von Uli avisierten Info-Blattes ist:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_166/l_16620060619de00010069.pdf

Ein Hinweis sei erlaubt: Eine "EU-Verordnung" ist mit Inkrafttreten geltendes nationales Recht, d.h. es ist kein weiterer legislativer Akt auf nationaler Ebene erforderlich, damit sie gilt. Dies bedeutet, dass sie auch in Deutschland seit dem 25. Mai 2006 gilt! Ausserdem darf kein Bundestag, Landtag oder Bundesrat etwas an der Verordnung ändern. Ich finde, dass mit dieser EU-VO nun für mehr Klarheit gesorgt ist, als bisher. Bleibt abzuwarten, was die Bundesländer unternehmen werden, um die Durchführung der VO in der Praxis zu regeln.

Herzliche Grüsse
Niko