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Ralf Holzheu
02.01.2009, 16:17
Hallo,

in der CITES- Liste zum Schutz von bedrohten Tieren und Pflanzen sind alle Pflanzen der Familie Cactaceae in Anhang II aufgenommen. Einige wenige Gattungen und Arten sind sogar im Anhang I aufgenommen.

Wie verhält es sich bei Cultivaren, z.B. Astrophytum capricorne cv. crassispinoides?
Diese entstand durch die Selektion von Kulturpflanzen und ist zufällig.

Wie verhält es sich bei Kreuzungen, z.B. Aylostera heliosa x albiflora?
Diese wurde in der Kultur vorgenommen und ist so in der Natur durch die voneinander getrennten Habitate nicht möglich.

Wie verhält es sich bei Hybriden, z.B. Schlumbergera, Epicactus, Echinopsis?
Diese Hybriden entstanden in der Kultur und können nur vegetativ Gengleich vermehrt werden.

Trifft für diese Pflanzen die Erwähnung im Anhang II zu oder sind diese von den CITES Bestimmungen ausgenommen?
Über entsprechende Antworten würde ich mich freuen.


MfG vom Südharz
Ralf

Forumtreffen - Bilder aus meiner Sammlung - winterharte Kakteen (http://www.kakteensammlung-holzheu.de/Bildergalerie.html)

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Nintaku85
02.01.2009, 16:31
Hallo Ralf

wenn du jetzt z.b. eine trichocereus oder echinopsis hybride aus amerika bestellen würdest und der zoll öffnet das päckchen und überprüft die pflanze kann der zoll nicht feststellen ob es eine hybride (kulturpflanze) ist oder ob sie aus der wüste entnommen wurde...ich denke mal nicht das der zoll auf sowas geschult wurde..also denke ich das anhang II draus machen..

beste grüße
daniel

www.nintaku.de.tl

stefang
02.01.2009, 16:39
Hallo Ralf,

interessante Fragestellung. Folgendes ist in den Fußnoten der CITES-Anhänge zu finden:

Artificially propagated specimens of the following hybrids and/or cultivars are not subject to the provisions of the Convention:
– Hatiora x graeseri
– Schlumbergera x buckleyi
– Schlumbergera russelliana x Schlumbergera truncata
– Schlumbergera orssichiana x Schlumbergera truncata
– Schlumbergera opuntioides x Schlumbergera truncata
– Schlumbergera truncata (cultivars)
– Cactaceae spp. colour mutants lacking chlorophyll, grafted on the following grafting stocks: Harrisia 'Jusbertii', Hylocereus trigonus or Hylocereus undatus
– Opuntia microdasys (cultivars).

Da außer Schlumbergera keines deiner Beispiele als Ausnahme aufgeführt ist, muss man wohl davon ausgehen, dass sie zu Anhang II zu zählen sind. Genauer weiß ich es aber auch nicht.

AstrophytumX
02.01.2009, 16:53
Hallo Ralf,

wenn die ausgangspflanzen geschützt sind dann sind auch deren Kultivare geschützt.
A. capricorne v crassispinum ist aber kein Kultivar,Du meinst sicher crassispinoides.
Vor kurzem bekam ich eine Anfrage von ausserhalb der EU.
Dort bekam man kein A. asterias,nun wurde ich gefragt ob ich nicht ein superkabuto stadtdessen dorthin versenden könne.Konnte ich leider nicht da das cv superkabuto nur unter den gleichen Umständen eingeführt werden darf wie die Ausgangspflanze A. asterias.Das trifft auf alle Kultivare zu.

Ralf Holzheu
02.01.2009, 19:55
Danke ersteinmal für eure Antworten.

@Stefang
Die Fußnoten sind mir bekannt, aber der Sachverhalt mit den genannten Pflanzen von mir ist daraus nicht eindeutig entnehmbar.

@Sacha
Natürlich meine ich A. capricorne cv. crassispinoides, da war ich wohl mit meinen Gedanken schon wieder wo anders. :wink: Werde es noch ändern.
Mit Deiner Antwort hast Du meine Frage zum Teil beantwortet, danke.


MfG vom Südharz
Ralf

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Hartkerius
02.01.2009, 21:19
Lieber Ralf,

ich zitiere kurz einen Passus aus dem deutschen Wortlaut des CITES:

Es gilt, "dass künstlich vermehrte Hybriden von einer oder mehreren dieser Arten oder von einem oder mehreren Taxa mit einem Zertifikat für künstliche Vermehrung gehandelt werden dürfen". Mit "Arten" und "Taxa" sind solche gemeint, die unter Anhang I oder II fallen. Der springende Punkt bzw. das hüpfende Komma (Zitat Heinz Erhard, der in diesem Jahr seinen 100. Geburtstag feiern würde) ist wohl dieses Zertifikat. Wo man es bekommt, weiss ich nicht. Evtl. beim Bundessortenamt, wo Kultivare, Hybriden usw. für den gewerblichen Pflanzenbau geprüft und registriert werden. Vielleicht ist damit auch nur eine lückenlose Dokumentation gemeint, die der jeweilige Züchter führen muss. Das Zertifikat könnte bei Hybriden bzw. Kreuzungen (ist dasselbe) dann so aussehen, dass drinsteht: "Die Mutterpflanze habe ich am tt.mm.jjjj erworben bei Kakteen Haage, die Vaterpflanze (Pollenspender) wurde mir am tt.mm.jjjj von Niko geschenkt. Die Bestäubung habe ich am tt.mm.jjjj vorgenommen, die Ernte der Frucht war am tt.mm.jjjj. Aussaat war am tt.mm.jjjj. Ellrich, den tt.mm.jjjj, Unterschrift" Oder so. Genaues weiss ich da nicht.

Viele Grüsse
Niko alias Hartkerius

AstrophytumX
02.01.2009, 22:09
Es gilt, "dass künstlich vermehrte Hybriden von einer oder mehreren dieser Arten oder von einem oder mehreren Taxa mit einem Zertifikat für künstliche Vermehrung gehandelt werden dürfen". Mit "Arten" und "Taxa" sind solche gemeint, die unter Anhang I oder II fallen. Der springende Punkt bzw. das hüpfende Komma (Zitat Heinz Erhard, der in diesem Jahr seinen 100. Geburtstag feiern würde) ist wohl dieses Zertifikat.

Hallo Niko,

Soweit mir bekannt ist gilt gleiches doch genauso für reinerbige Arten die künstlich vermehrt worden sind.

Um die Bescheinigung kümmert sich meines wissens nach der Zoll und es hängt mit der Ausfuhrgenehmigung zusammen.

Grüße

Dicksonia
03.01.2009, 00:28
Hallo!

Vor einigen Monaten lief eine Sendung im Fernsehen und da wurde über 24 Stunden Zoll am Frankfurter Flughafen berichtet.
Dabei gab es auch das Problem, dass aus Thailand ein Superkabuto gepfropft auf irgendwas wurzelnackt in der Post war. Den Zöllnern war bereits bekannt, dass ein Anbieter von dort nach Deutschland versendet, aber es war unklar, ob die Pflanze nun geschützt ist oder nicht.
Um das zu klären wurde zunächst per Internet gesucht und dann zur endgültigen Klärung ein Fachmann (vom BoGa?) aufgesucht. Der war natürlich der Meinung, dass es sich bei dieser Pflanze um ein kultiviertes Exemplar handelt, was nicht der Wildnis entnommen wurde. Somit konnte das gute Stück weiterreisen.

Bei Pflanzen aus Amerika, egal welches Land, liegt natürlich die Sache etwas anders. :rolleyes:

Hartkerius
03.01.2009, 02:13
Um die Bescheinigung kümmert sich meines wissens nach der Zoll und es hängt mit der Ausfuhrgenehmigung zusammen.

Der Zoll kümmert sich um keine Bescheinigungen, sondern dem muss man die nötigen Bescheinigungen vorlegen. Die Einfuhrerlaubnis für die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenteilen oder Pflanzenerzeugnissen (z.B. getrocknete Ariocarpus-Warzen oder Schnitzwerk aus Kakteenholz) erteilt das Bundesamt für Naturschutz. Zur Erteilung ist die Ausfuhrerlaubnis der zuständigen Behörden des Ursprungslandes erforderlich, wie Du es schreibst. Das ist alles klar.

Ich habe Ralfs Fragen einfach mal so interpretiert, dass er wissen will, ob Pflanzenindividuen, die gar nicht anders als in Kultur entstanden sein können, ebenso behandelt werden, wie Individuen, die auch aus der Natur entnommen sein könnten. Da gibt es ein Prinzip, meines Wissen im Bundesnaturschutzgesetz, dass Hybriden (Kreuzungen) aus geschützten Pflanzen so behandelt werden wie der am strengsten geschützte Kreuzungspartner. Dabei gilt zunächst die Positivvermutung, dass alle Individuen der Natur entnommen sind. Will man diese Posotivvermutung widerlegen, muss man entsprechende Nachweise vorlegen, z.B. Rechnungen von CITES-zertifizierten Vermehrungsbetrieben. Dann kann man die entsprechenden Ein- und Ausfuhrgenehmigungen erhalten. Da man für selbst erzeugte Hybriden keine Rechnungen hat, müsste eigentlich das Züchterbuch (ein solches sollte jeder führen, der ernsthaft Hybriden und Cultivare erzeugt und zur Weitergabe vermehrt) als Nachweis genügen, da dort verzeichnet ist, woher man die Mutter- und Vaterpflanzen hat. Wenn darin die legale Herkunft lückenlos dokumentiert ist und entsprechende Nachweise vorgelegt werden können, dann dürfte es keine Probleme geben. Der Zoll allerdings kann ja nicht wissen, ob es sich bei einer Pflanze um einen Cultivar, eine (künstlich erzeugte) Hybride oder um eine Wildpflanze handelt. Er geht immer vom schlimmsten Fall (= illegale Naturentnahme) aus. Die Beweislast für das Gegenteil liegt immer bei demjenigen, der eine Pflanze einführen möchte.

Ich hoffe, damit ein wenig mehr Klarheit über das geschaffen zu haben, was ich meinem letzten Beitrag geschrieben habe.

Viele Grüsse
Niko alias Hartkerius