aus dem nicht EU Ausland würde Ich es lassen !
Ich habe heute mal etwas zu einer Neuerwerbung ( Echinocereus rigidissimus var. rubispinus) gegoogelt, und herausgefunden das er zum Cites Anhang II gehört, d.h. einfuhr von Wildpflanzen vom Standort (Mexico) verboten ;), aber als Nachzucht aus Gärtnereien erlaubt.:grin:
hier meine neuerwerbung
http://www.bildercache.de/bild/20100221-044955-310.jpg
und hier der link zur Seite des Bundesamtes für Naturschutz
http://www.bfn.de/0305_regelungen.html
davinchy0078)
wenn's ein halbwegs seriöser Händler ist
Ich dencke es sollte auch im Ausland bei einem halbwegs seriösen Händler möglich sein, das der einem einen Kaufbeleg über die erworbene Ware gibt, wenn nicht dann die Finger davon :grin:. Nur bei marcus84 am anfang ging es ja wohl darum eine Pflanze auszugraben:confused:, und da wird es indertat schwierig nachzuweisen das man Sie normal gekauft hat, bei der Ausfuhr vieleicht nicht so extrem aber spätesten bei der Einfuhr in Deutschland. In dem einen link vom BfN wird ja deutlich das alle Sukkulenten weltweit unter dem Cites-Anhang II fallen. Der besagt ja, wenn Ich ihn richtig gelesen habe, das die entnahme aus der Natur nicht erlaubt ist, aber der Handel mit Nachzüchtungen schon. Auf meinen Echinocereus bezogen heist das, das Ich wenn Ich so eine Pflanze aus Mexico mitbringe, nachweisen muß das Ich Sie normal bei einem Händler erworben habe 8) und nicht irgendwo bei Chihauhau ausgegraben habe :D. Sowieit Ich weis gibt es einzelne Kakteenarten aus Südamerika schon heute nicht mehr am natürlichen Standort.
davinchy007 :desert