Schlüsseldienst Versicherung
hei, uns ist an Neujahr, man glaubt es ja eigentlich kaum, ff. passiert. Wir gehen raus und die Tuer faellt hinter uns zu. Der Schluessel ist innen. Natuerlich haben wir die ueblichen Tricks mit dem selber aufmachen erst versucht, aber es half nix, der Schluesseldienst musste her. Lange rede kurzer Sinn: Das Schloss wurde aufgebohrt und die Rechnung belaeuft sich auf 320 Teuros....
Mein Gott!
Jetzt lese ich in unserer Privathaftpflicht nach und da steht drin,
In der Vertragsgrundlage der Privathaftpflicht ist ja bei BBR 2002/ Absatz A. V zu lesen:
…“ eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.“
Ich will es also bei der Versicherung versuchen. Kennt sich da jmd. aus? Oft haengt es ja an einzelnen Formulierungen, die der Normalbuerger so nicht kennt.
Besten Dank!