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Thema: versand in die Schweiz

  1. #1
    Erfahrener Benutzer *** Avatar von gabi2008
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    Standard versand in die Schweiz

    Hallo,

    weis einer von Euch ob man Kakteen in die Schweiz verschicken
    darf?

    Gabi

  2. #2
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    Kakteen hab ich noch nicht verschickt.
    Waren nur Sukkus die nicht auf der Cites standen.
    Das hat funktioniert auch ohne Gesundheitszeugnis.
    Das muß aber nichts heißen. War vielleicht auch Glück.

    Dirk

  3. #3
    Erfahrener Benutzer **** Avatar von Inéea
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    Hallo Gabi

    Der Versand ist soweit kein Problem, nur bei den Cites Kakteen und Sukkulenten das sollte man vermeiden.

    viele Grüsse Inéea

  4. #4
    Benutzer * Avatar von R.Fuchs
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    Ich wohne ja selbst in der Schweiz. Ich habe schon ganz viele Kakteen aus Deutschland bezogen, bisher hatte ich nie Probleme mit dem Zoll.
    Kakteen die auf der CITES-Liste stehen brauchen wie schon gesagt ein Gesundheitszeugnis.
    Sukkulenten die als Drogen benutzt werden könnten, wie z.B. Lophophora, darf man nicht in die Schweiz einführen.
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  5. #5
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    Hallo Gabi,
    also ich habe bestimmt schon an die 10 x verschiedenen Kakteen in die Schweiz geschickt und noch nie irgendwelche Probleme damit gehabt.
    Auf die Zollerklärung schreibe ich immer z.B. "5 Stück Pflanzen" .
    Ich habe da bereits Epiphyllum, Echinopsis und Trichos hingesendet, meist im Maxibrief. Letzte Woche hatte ich ein Paket, war halt recht teuer, aber angekommen ist es innerhalb 4 Tagen!

    Liebe Grüße
    Sonja

  6. #6
    Erfahrener Benutzer ***** Avatar von Hardy_whv
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    Ich zitiere mal von der Seite des schweizerischen Bundesamts für Veterinärwesens:

    Sämtliche Sendungen und Exemplare von Pflanzen die den CITES Bestimmungen unterstehen (auch künstlich vermehrte) müssen vom Original-CITES-Zertifikat des Herkunftslandes begleitet sein (CITES Anhänge I-III siehe rechts). Es gibt keine Freimengen.
    CITES reguliert mehr als 28'000 Pflanzenarten, davon sind ca. 300 Arten im Anhang I aufgeführt. Exemplare des Anhangs I können, falls von Wildpflanzen stammend, nicht international gehandelt werden, sondern nur wenn sie von künstlich vermehrten Exemplaren aus gärtnerischer Kultur stammen.
    Ausnahme: "In vitro"-Material, d.h. sterile Kulturen auf künstlichen Nährmedien in geschlossenen Gefässen, sind generell sowohl von den CITES-Bestimmungen als auch von den Pflanzenschutzbestimmungen ausgenommen, sind jedoch zu verzollen
    Für kommerziell handelbare CITES-Pflanzen (d.h. ausgenommen Wildpflanzen des Anhangs I) ist generell keine Einfuhrbewilligung des BVET erforderlich.
    Ich verstehe aber den letzten Satz nicht ganz. Was macht eine Pflanze zu einer kommerziell handelbaren?

    Nach dem ersten Teil der Passage müsste jeder Kaktus (denn die gesamte Gattung der Cactaceae ist in CITES aufgenommen) durch ein CITES-Zertifikat begleitet sein.

    Ich verstehe das jetzt so, dass man für die Sendung die entsprechenden CITES-Zertifikate benötigt, aber keine gesonderte Einfuhrgenehmigung des BVET.


    Gruß,

    Hardy

  7. #7
    Erfahrener Benutzer **** Avatar von Inéea
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    Hallo Hardy

    Das ist reines Beamtendeusch und heisst so viel wie: Wer eine Citesbewilligung hat, zum Beispiel Kakteen Gärtnereien, kann das ohne BVET Bewilligung einführen, die bestellen ja meist nicht nur einen Kaktus. Es braucht nicht jedes mal eine extra Bewilligung.

    Bei uns kleine Hobby Sammlern ist für jeden ein Cites Schein erforderlich.
    Ich habe mich da mal erkundigt, wollte genauer wissen wie das gehandhabt wird wenn ich bei einem Treffen einen Kaktus mitbringe für meine Sammlung.

    Die Cites Bewilligung bezieht man beim BVET, Bundesamt für Veterinärwesen, Abteilung Cites.

    Von Logik hat keiner gesprochen .

    viele Grüsse Inéea

  8. #8
    Erfahrener Benutzer ***** Avatar von Hardy_whv
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    Hallo Inéea!


    Zitat Zitat von Inéea Beitrag anzeigen
    Das ist reines Beamtendeusch und heisst so viel wie ...
    Das hat mit Beamten eigentlich wenig zu tun. Ich bin selbst quasi-Beamter. Mit dem Status Beamter muss man die Befähigung zu deutscher, verständlicher Sprache nicht zwangsläufig ablegen


    Zitat Zitat von Inéea Beitrag anzeigen
    Wer eine Citesbewilligung hat, zum Beispiel Kakteen Gärtnereien, kann das ohne BVET Bewilligung einführen, die bestellen ja meist nicht nur einen Kaktus. Es braucht nicht jedes mal eine extra Bewilligung.

    Bei uns kleine Hobby Sammlern ist für jeden ein Cites Schein erforderlich.
    Ich habe mich da mal erkundigt, wollte genauer wissen wie das gehandhabt wird wenn ich bei einem Treffen einen Kaktus mitbringe für meine Sammlung.

    Die Cites Bewilligung bezieht man beim BVET, Bundesamt für Veterinärwesen, Abteilung Cites.

    Ich verstehe das etwas anders. Normalerweise läuft es so, dass es aus dem Herkunftsland eine CITES-Zertifikat für die Ausfuhr erforderlich und im Einfuhrland eine Einfuhrgenehmigung. Die Passage des BVET sagt m.E., dass man für kommerziell handelbare Pflanzen keine Einfuhrgenehmigung des BVET benötigt, jedoch in jedem Fall aber ein CITES-Zertifikat aus dem Herkunftsland.

    Das würde bedeuten, man/frau darf Kakteen einführen, wenn diese ein CITES-Zertifikat aus dem Herkunftsland haben.

    In der Praxis müsste das bedeuten, dass man Kakteen in die Schweiz nur mit einem CITES-Zertifikat einführen kann. Also beispielsweise aus Deutschland über Ebay einen Kaktus zu kaufen wäre unzulässig.

    In Deutschland ist die Ausstellung dieser CITES-Zertifikate recht teuer und lohnt für Privatpersonen kaum.


    Gruß,

    Hardy

  9. #9
    Erfahrener Benutzer **** Avatar von Inéea
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    Hallo Hardy

    Ganz so einfach ist es leider nicht.

    Für Cites Pflanzen musst du aus D erst mal eine Ausfuhrgenehmigung beantragen, dann geht das zum Zoll, da muss ich eine Einfuhrgenehmigung bestellen. Die bekomme ich aber nur wenn deine vom Zoll in D genehmigt ist, mit Gesundheitszeugnis und was noch alles.

    Dann schickt man diese Genehmigungen erst mal an den Zoll, diese bestätigen dann erst mal dass diese Scheine da sind, mit diesem Zettel geht man dann zum Hauptzoll in Zürich, da bekomme ich dann mit noch einer sowieso Bestätigung die Einfuhrgenehmigung, diese schicke ich dir dann und du darfst mir den Kaktus senden.

    Oh und wenn das nicht reicht, es geht sicher noch Komplizierter. Ich habe das einmal gemacht nie wieder, da lass ich den Kaktus dort wo er ist, oder ich wende das elfte Gebot an, lass dich nicht erwischen.

    Alle anderen Kakteen und Sukkulenten sind kein Problem.

    viele Grüsse Inéea

  10. #10
    Benutzer * Avatar von R.Fuchs
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    So unter Uns: Mit dem elften Gebot bin ich bis jetzt immer gut gefahren. Ich habe bestimmt etwa 50 Kakteen aus Deutschland bezogen, die meisten von Privatpersonen. Ich hatte nie Probleme mit dem Zoll und nie wurde ein Paket geöffnet.
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