Hallo miteinander,
ich war länger nicht hier, auch weil ich durch einen Kauf von ebay richtig Ärger am Hals hatte und dadurch sehr verunsichert wurde.
Kurz zu der Geschichte: Habe bei ebay zwei Kultivarhybride von Discocactus aus Thailand gekauft, angeblich mit CITES. Nachdem die Kakteen bei mir ankamen, habe ich mir nichts gedacht und sie eingetopft. Zwei Monate später kam dann ein Einzugsbescheid vom Zoll - bei einem Telefonat sagte mir eine Zollbeamtin, dass die Pflanzen bei mir zur Pflege verbleiben würden und äußerte mit zwinkerndem Auge, dass ich ihr mitteilen solle, wenn die Pflanzen trotz guter Pflege eingegangen seien. Das tat ich dann auch.
Weitere zwei Monate vergingen und ich dachte an nichts böses und hatte dann die Ankündigung, dass gegen mich ein Strafverfahren eröffnet werde, da die Pflanzen in Anhang I aufgeführt seien und keine Einfuhrgenehmigung vorlag.
Nach einer Erklärung meinerseits (Kultivarhybride, CITES-Händler usw.) wurde das Verfahren glücklicherweise eingestellt, aber es hat mich ganz schön belastet und ich trau mich kaum noch eine Pflanze zu kaufen, wenn ich mir die Gesetzestexte ansehe.
Nun zu meiner Frage! Kann ich unbedenklich ein Kaktus im Anhang II aus einem anderen EU-Staat kaufen? Aus einem Drittstaat werde ich nie wieder eine Pflanze kaufen.
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