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Thema: gesetze !!!

  1. #1
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    Standard gesetze !!!

    jetzt hab ich mich gestern aber tödlich aufgeregt

    ich hatte vor kurzem probleme mit der polizei weil die ein packet eingesehen haben , das für mich bestimmt war und in dem sich ein t. pachanoi ein l. williamsii und noch ein lopho befanden .

    die zwei ersteren wurden beschlagnahmt und zur vernichtung freigegeben . den letzteren hab ich wieder zurück erhalten . ist aber auch eine lophophora art . weiss nur noch nicht was für eine . sieht für mich exact gleich aus wie der williamsii [ich habs aufgrund von bildern auch mit anderen lopho arten verglichen] nur ist der arme ein wenig in die höhe geschossen , nehm an das er zuwenig licht hatte da wo er aufbewahrt wurde .

    haben die leute da überhaupt eine ahnung was die beschlagnahmen oder gehen die rein nach der deklarierung ?

    dann könnte man ab jetzt auf koks mehl draufschreiben und das per briefpost vershicken ... grummel .

    naja - wenigstens hab ich einen kaktus zurückerhalten . der darf sich jetzt wieder in der sonne wohl fühlen

    grüss euch
    adi_

  2. #2
    Moderator ***** Avatar von Marc
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    Wo wohnst Du denn? Soweit ich weiß, ist in Deutschland der Besitz von Kakteen höchstens aus Artenschutzgründen nicht zulässig....

  3. #3
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    Schweiz

  4. #4
    Moderator ***** Avatar von Marc
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    Achso! ;o) Naja, manche Sachen sind da wohl anders geregelt? Ich hab jedenfalls von nem anderen merkwürdigen Ding gehört: als Angler sollte man kein Filetiermesser in der Schweiz mitführen, das hat ne zu lange Klinge, weshalb es zu Problemen kommen kann. Hmm.

  5. #5
    Moderator ***** Avatar von Michael Wolf
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    Die Schweiz ist schon ein komisches Land.
    scnr :lol:

    michael

  6. #6
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    hahaha

    wem sagst du das !

  7. #7
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    aber in der schweiz gibt es gute sprengstoffgesetze

  8. #8
    Moderator ***** Avatar von Marc
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    Kewl, wenn ich das näxte mal das Substrat sprengen muss, fahr ich in die Schweiz ;o)

  9. #9
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    sprengsubstrat

  10. #10
    Neuer Benutzer * Avatar von Tommy
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    Geschichte
    Es trat für die ersten Mitgliedsländer am 1. Juli 1975 in Kraft. Das erste Land aus der EG, das das Abkommen ratifizierte, war 1976 die Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen gilt inzwischen für 164 Staaten. Für die Europäische Gemeinschaft bestehen wegen des Binnenmarktes verschärfte Richtlinien zur Durchsetzung des Abkommens.

    Das internationale Abkommen regelt den Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen sowie den aus ihnen produzierten Erzeugnissen. Dem Abkommen sind drei Listen der vom Aussterben bedrohten oder gefährdeten Arten beigelegt.


    Regelungsgehalt
    Das Übereinkommen verbietet unter anderem den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. Die Ein- und Ausfuhr wird unter eine scharfe Kontrolle gestellt. Auch der Handel mit präparierten ("ausgestopften") Tieren wird untersagt. Das Übereinkommen gilt ebenso für Produkte geschützter Tiere wie Elfenbein, Kaviar, Schildpatt...


    Sicherstellungen
    Die Sicherstellungen erfolgen in der Regel durch den Zoll (in Deutschland durch die Bundeszollverwaltung). Hauptbeschlagnahmegut sind bei Pflanzen Kakteen und Orchideen, bei Tieren Schnecken, Muscheln, Reptilien und Korallen.


    Vollzug
    Der Vollzug des Abkommens erfolgt in Deutschland in der Regel durch das Bundesamt für Naturschutz, in Österreich durch das Umweltministerium (genaue Bezeichnung derzeit Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) und in der Schweiz durch das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW).


    da ich heuer einen Urluab in Lanzarote mache wird mich dieses Gesetzt sehr hart treffen. Dort gibts einen Garten mit über 1000 Arten.
    Mir sicherheit kann man dort einige Stücke an diversen Verkaufsständen erwerben

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