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Thema: gesetze !!!

  1. #31
    Erfahrener Benutzer ***** Avatar von Echinopsis spez.
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    Zitat Zitat von niblet
    Sie können es einem doch erst Vorwerfen, kurz nachdem er mit Absicht hineinbeißt oder?
    Nö, als Anfangsverdacht reicht es z.B. aus, wenn jmd behauptet, Du würdest das Zeug konsumieren und verticken.
    Wird dann eine Urin- oder Haarprobe genommen, in der Meskalin nachwiesen wird, ist der Drops gelutscht.

  2. #32
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    Ich möchte an dieser Stelle mal meine gesammelten Informationen über den gesetzlichen Status von Kakteen, die Meskalin oder andere dem BtmG unterstehenden Substanzen enthalten, hier darlegen.

    Zunächst:
    Das deutsche BtmG und auch die entsprechenden Gesetze anderer Länder wie Holland und der Schweiz sind nationale Umsetzungen der internationalen Anti-Drogen-Abkommen der UNO. Die UNO legt anhand wissenschaftlicher Kriterien nach bestimmten Verfahren fest, welche Substanzen verboten sind, und von den Unterzeichnerstaaten in den nationalen Gesetzen als verboten aufgeführt werden müssen. Dazu gibt es drei Listen, die sog. Yellow, Red und Green List, in der alle Substanzen aufgeführt sind. Genau diese Substanzen, und keine mehr oder weniger müssen verboten werden, und mehr dürfen nicht verboten werden.
    Es handelt sich dabei aber nur um chemische Substanzen in mehr oder weniger isoliertem oder extrahierten Zustand und nicht um lebendige Pflanzen, Tiere, Pilze usw., oder um frisch geerntete oder getrocknete Naturmaterialien. Die einzigen Ausnahmen davon sind Cannabispflanzen, Mohnpflanzen und Kokapflanzen, aus denen ja bekanntermaßen Haschisch, Opium/Herion und Kokain hergestellt wird. Nur diese Pflanzen sind vom deutschen BtmG explizit erfasst und deswegen verboten und es sind auch die einzigen Pflanzen, die überhaupt ins BtmG aufgenommen werden dürfen, weil die deutsche (und holländische und schweizerische) Gesetzgebung an das UNO-Abkommen gebunden ist.
    Keine Sorte von Kakteen darf wegen ihres Meskalingehaltes explizit verboten und ins BtmG aufgenommen werden. Weder in Deutschland noch der Schweiz oder woanders.

    Weil sich der deutsche Staat jedoch bemüht, jeglichen Konsum von derartigen Pflanzen zu verbieten, wurde eine sehr zweifelhafte Passage ins BtmG aufgenommen, die juristisch extrem fragwürdig und vermutlich eigentlich ungültig ist. Es wurden pauschal alle "Organismen" verboten, die Stoffe enthalten, die im BtmG aufgeführt sind, wenn ein "Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen" ist. Diese Passage findet Anwendung, in dem Polizei und Staatsanwaltschaften glauben, nach eigenem Gutdünken entscheiden zu können, wann dies gegeben ist.

    In Internetforen wie der Jurathek wird hierüber nicht wirklich seriös aufgeklärt, weil die Betreiber versuchen, den fragwürdigen Status des Gesetzes zu vertuschen, und aus falscher Moral heraus den Besitz von Meskalinkakteen u.a. als "Drogenbesitz" zu verteufeln.

    Meskalinkakteen sind aber keine Betäubungsmittel, weil sie weder im BtmG explizit aufgeführt wurden, noch die UNO sie in ihren Listen als Narcotics oder psychoactive Substances o.ä. aufführt.

  3. #33
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    also ich habe nen Bekannten in Peru der hat nen Kakteen Versand er meinte auch immer auf nummer sicher gehen diese Papiere kosten bis von 1-30Pflanzen ca.30Euro und mann ist auf der sicheren Seite mir dem Behörten weil es vom Zoll abgesegnet wird, halt die Cites dürfen auch nicht fehlen! Aber das Problem mit der Schweiz hm dachte das die so lockere Gesetzte hätten naja. Wer weiß!

  4. #34
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    In der Schweiz sind Peyote und Trichocereus pachanoi ins BtmG aufgenommen worden. Die Schweiz bricht damit das UNO-Abkommen, indem sie die Listen eigenmächtig erweitert, obwohl ein Verbot von Pflanzen abgesehen von Mohn, Cannabis und Koka-Pflanzen von der UNO nicht vorgesehen ist.

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