Hallo,
ich habe nur mal eine grundsätzliche Frage zu den Marktplatzregeln.
Widersprechen Angebote von Pflanzen, die nur gegen Gebot zu haben sind, nicht den Regeln der Marktordnung? (vgl. Nr.1 derselben)
Sind also Versteigerungen erlaubt?
Darauf gekommen bin ich durch den Post von FrankBerlin vom 09.06.13, wo anscheinend keine Einigung erzielt werden konnte, weswegen alle Pflanzen wieder erhältlich sein sollen.
Vielleicht könnten sich die Mods mal dazu äußern, das wäre sehr nett und hilfreich.
Beste Grüße Gregor
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