Hallo zusammen,
nachdem ich woanders schon Prügel dafür bezogen habe, versuche ich es mal hier, die Bedeutung von Patenten für Züchtungen zu erörtern.
Dabei interessiert mich speziell (bevor es jemand wie auch immer interpretiert):
Haben Patente auf Zierpflanzen im außereuropäischen Bereich immer auch Gültigkeit innerhalb der EU?
Vergeben auch die EU oder die einzelnen Mitgliedsstaaten solche Patente?
Wer kann ein Patent beantragen?
Welchen Kriterien muss diese Züchtung genuegen?
Müssen Käufer/Abnehmer über das Patent aufgeklärt werden? Ist dazu auch der private Wiederverkäufer verpflichtet?
Darf der Privatbesitzer einer solchen Züchtung Ableger nehmen oder Pollen bzw. Samen von dieser Pflanze zur Anzucht nutzen?
Dürfen in Privatbesitz befindliche Pflanzen oder deren Abkömmlinge veräußert werden oder nur verschenkt?
Danke für alle ernsthaften und sachlichen Antworten!
LG Monika
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