Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 13

Thema: Ausfuhrbestimmungen

  1. #1
    Benutzer * Avatar von marcus84
    Registriert seit
    25.01.2010
    Ort
    Leipziger Land
    Beiträge
    69
    Renommee-Modifikator
    0

    Standard Ausfuhrbestimmungen

    Hallo,
    ich hab mal eine Frage zu Ein- und Ausfuhrbestimmungen. Wir wollen dieses Jahr nach Ägypten in Urlaub fahren und wenn es dort schöne Kakteen gibt, will ich mir welche mitbringen.
    Wie sieht es aus mit irgendwelchen Papieren, da ja Ägypten nicht zur EU gehört?
    Grüße Marcus

  2. #2
    Erfahrener Benutzer ***** Avatar von Bernd ...
    Registriert seit
    21.09.2008
    Ort
    Magdeburg
    Beiträge
    2.152
    Renommee-Modifikator
    247

    Standard

    Du brauchst ein Gesundheitszeugnis, eine Einfuhrgenehmigung, eine Ausfuhrgenehmigung und eine Zitesbescheinigung für die Pflanzen, die Du einführen willst. Das wird Dich je nach Pflanzenmenge einen ordentlichen Batzen Geld kosten. Also ich würde es mir sehr gut überlegen, Pflanzen aus Ägypten mit zu bringen.
    Gruss Bernd...
    Ruhe ist dem Weisen heilig, ...

  3. #3
    Erfahrener Benutzer *****
    Registriert seit
    08.02.2009
    Beiträge
    4.679
    Renommee-Modifikator
    224

    Standard

    Hallo Marcus,
    grundsätzlich darfst du keine Pflanzen aus dem Ausland mitbringen und dich im Fall von Ablegern nicht erwischen lassen.
    Es grüßt Josef

  4. #4
    Erfahrener Benutzer **
    Registriert seit
    22.10.2002
    Ort
    Nordhausen
    Beiträge
    234
    Renommee-Modifikator
    90

    Standard

    So eine pauschale Aussage kann man so nicht im Raum stehen lassen.

    Befindest Du dich im Urlaub innerhalb der EU ist das mitbringen von Pflanzen kein Problem.
    Höchstens ein Platz- und oder Gewichtsproblem.

    Außerhalb der EU sollte man sich über die Ausfuhrbedingungen des jeweiligen Landes
    informieren, die doch sehr verschieden sind. Sollte die Ausfuhr unter den jeweiligen
    Bedingungen erlaubt sein, braucht man zur Einfuhr ein Pflanzengesundheitszeugnis und
    wenn die Pflanze im Cites Anhang A, B? steht eine dementsprechende Bescheinigung.

    Für meine Sansevierien brauch ich nur ein Pflanzengesundheitszeugnis.

    Dirk

  5. #5
    Erfahrener Benutzer *****
    Registriert seit
    08.02.2009
    Beiträge
    4.679
    Renommee-Modifikator
    224

    Standard

    Hoppala,
    ich habe spontan an eine Entnahme aus der Natur, Hotelanlage gedacht.
    Es grüßt Josef

  6. #6
    noisi
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von josef Beitrag anzeigen
    Hoppala,
    ich habe spontan an eine Entnahme aus der Natur, Hotelanlage gedacht.
    Es grüßt Josef
    Ich möchte doch bezweifeln, dass die Pflanzen, die dort so angepflanzt werden, so dermaßen außergewöhnlich sind, dass man sie nicht auch hierzulande problemlos bekommen würde.

  7. #7
    Benutzer * Avatar von marcus84
    Registriert seit
    25.01.2010
    Ort
    Leipziger Land
    Beiträge
    69
    Renommee-Modifikator
    0

    Standard

    Ich weiß, das man die gleichen Pflanzen auch in Deutschland bekommt. Aber ich dachte da an eine Pflanze als Urlaubserinnerung...
    Wenn das aber so aufwendig mit den ganzen Papieren ist, werd ich das dann doch sein lassen...

  8. #8
    noisi
    Gast

    Standard

    Mal ehrlich, es sind schon Leute im Knast gelandet, weil sie Steine (Steine, nicht etwa Teile antiker Denkmäler) aus dem Urlaubsland mitnehmen wollten, die sie irgendwo zusammengesammelt haben.

    Ich würde mir das echt genau überlegen.

  9. #9
    Erfahrener Benutzer *****
    Registriert seit
    09.07.2006
    Beiträge
    5.704
    Renommee-Modifikator
    296

    Standard

    Hallo!

    Wenn Du Dich doch für die Pflanze entscheidest, führ sie ohne Erde in Deutschland ein. Die deutschen Zöllner sehen das sonst nicht gern.

    Viel Spaß in Ägypten. Mein Neid ist mit Dir!

    lg

  10. #10
    - bitte Benutzerkonto bestätigen - **
    Registriert seit
    12.06.2009
    Ort
    Hamburg
    Beiträge
    243
    Renommee-Modifikator
    0

    Standard aus dem nicht EU Ausland würde Ich es lassen !

    Ich habe heute mal etwas zu einer Neuerwerbung ( Echinocereus rigidissimus var. rubispinus) gegoogelt, und herausgefunden das er zum Cites Anhang II gehört, d.h. einfuhr von Wildpflanzen vom Standort (Mexico) verboten , aber als Nachzucht aus Gärtnereien erlaubt.
    hier meine neuerwerbung

    http://www.bildercache.de/bild/20100221-044955-310.jpg
    Das Bild konnte nicht geladen werden oder ist nicht mehr verfügbar!


    und hier der link zur Seite des Bundesamtes für Naturschutz

    http://www.bfn.de/0305_regelungen.html


    davinchy007





Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
Powered byvBSocial.com and MMORPG