Die
"VERORDNUNG (EG) Nr. 318/2008 DER KOMMISSION vom 31. März 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels"
beantwortet dir deine Frage. Du findest das Dokument u.a.
hier.
Zusammengefasst: Für
Samen von Kakteen aus CITES Anhang II (entspricht Anhang B der Verordnung) benötigst du
keine Papiere, sofern es sich nicht um Samen von mexikanischen Kakteen aus Mexiko handelt ( siehe #8 ). Da
Trichocereus-Hybriden nicht im Anhang I stehen und auch nicht aus Mexiko stammen, benötigst du also für deren Samen keine Papiere.
Gruß,
Hardy

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