Zitat Zitat von Nicola Beitrag anzeigen
Was sagt Andreas Hofacker dazu? Als Jurist müßte das doch wissen.
Hallo Nicola,

Juristen wissen nicht alles, aber sie wissen alles besser. Daher Vorsicht, wenn ihr einen Juristen fragt.

Tatsächlich ist es so, dass wir das Thema zu meiner Zeit im Vorstand auch mal überprüft hatten. Bei Vereinen muss unterschieden werden in ideellem Bereich (da bewegt sich die DKG momentan) und wirtschaftlichem Zweckbetrieb (in verschiedenen Ausprägungen). Jedes Vereinsfest im im Prinzip schon ein solcher Zweckbetrieb, erst Recht der Verkauf von Fanartikeln. Das Problem ist hier nicht primär die Gemeinnützigkeit (auch ein Verein, der einen wirtschaftlichen Zweckbetrieb unterhält kann gemeinnützig sein), sondern die steuerrechtliche Komponente. Wenn ich eine Gewinnerzielungsabsicht habe (und das wird bei wirtschaftlichen Zweckbetrieb stets unterstellt), fällt u.a Körperschaftssteuer an. Diese beträgt, wenn ich ich richtig informiert bin, 25% des Nettoumsatzes. Hinzu kommt, dass hierdurch quasi auch der ideelle Bereich infiziert wird und möglicherweise so auch ein Teil der Mitgliedsbeiträge an das Finanzamt abzuführen ist. Das Ganze ist teilweise grenzwertig, so dass man nie sicher sein kann, wie ein Finanzamt entscheidet. Ich persönlich möchte das Risiko nicht eingehen, die DKG wegen so etwas finanziell zu ruinieren. Fazit: Innerhalb der DKG ist das nicht möglich.
Wir haben und dann natürlich auch Gedanken gemacht, wie man das Ganze umgehen kann. Denkbar wäre z. B. eine Auslagerung in eine DKG-Media GmbH, die dann praktisch nur die KuaS herausgibt und an die DKG verkauft. Neben einer steuerrechtlichen Problematik heißt das aber auch, dass die GmbH Kosten hat, die momentan nicht anfallen. Dies sind z.B. Registerkosten, Geschäftsführerkosten, Steuern, Kosten für Bilanzen etc. Mit anderen Worten, die KuaS würde deutlich teurer. Finde ich persönlich nicht gut, wenn ich ehrlich bin, da dies unmittelbar auf den Mitgliedsbeitrag durchschlagen würde. Außerdem müsste dann auch organisatorisch dafür Sorge getroffen werden, dass diese Gesellschaft auch unabhängig von der Zusammensetzung des Vorstandes funktioniert. Das kann dann nur heißen: Hauptamtliches Personal.
Zusammengefasst kann man sagen, dass dies damals (vor 4 oder 5 Jahren) keinen Sinn gemacht hat.

Vorsicht auch bei dem Vergleich unterschiedlicher Vereine (z.B. DKG und Entwicklungshilfevereine). Es gibt unterschiedliche "Arten" der Gemeinnützigkeit, die auch unmittelbare Auswirkungen auf die Steuerpflicht hat.

Da die letzte Überprüfung dieser Frage aber wie gesagt ein paar Jahre zurückliegt, könnte man mal wieder nachschauen. Vielleicht ein Steuerberater hier im Forum? Nachdem ich allerdings unsere Finanzgesetzgebung kenne, glaube ich nicht, dass sich hier etwas zu Positiven gewendet hat.


Grüße

Andreas

P.S. Bis 1975 etwa wurde die KuaS vom Kosmos Verlag herausgegeben und auch am Kiosk verkauft. Warum da eine Änderung erfolgt ist, weiß ich aber nicht.