Hallo Andreas Lochner.

Klaus hat Recht, gemeinnützige Vereine dürfen zur Erzielung von Einnahmen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe betreiben.
Die Gemeinnützigkeit geht erst dann verloren, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zum Selbstzweck des Vereins wird.
Und das der Vertrieb einer Vereinszeitschrift in vorliegendem Fall mit dem Satzungszweck übereinstimmt, darf als sicher erachtet werden.

Was sagt Andreas Hofacker dazu? Als Jurist müßte das doch wissen.